Menü schließen
Mo.-Fr. 07:00 - 12:00 & 13:00 - 17:30 07161 67310

Unterweisungen

Viele Unternehmer wissen nicht, dass es mit der Grundschulung und dem Erwerb des Bedienerausweises für mobile Arbeitsmittel nicht getan ist. 
Laut §4 DGUV Vorschrift 1 "Unterweisung der Versicherten" ist der Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz, verbunden mit Gefährdungen und deren Maßnahmen zur Verhütung bei der Arbeit, entsprechend §12 Absatz 1 Arbeitsschutz, zu unterweisen. Dies soll mindestens einmal jährlich erfolgen und muss schriftlich dokumentiert werden. 

Haben Sie Fragen zu unserer Schulungsakademie?

NEHMEN SIE KONTAKT AUF

Bernd Sannwald

Tel.: 07161/6731-48 
Mobil: 0171/3131757 
Mail: b.sannwald@staufen-baumaschinen.de

SANDRA LIMMER

Tel.: 07161/6731-49 
Mail: s.limmer@staufen-baumaschinen.de