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Unterweisungen

Viele Unternehmer wissen nicht, dass es mit der Grundschulung und dem Erwerb des Bedienerausweises für mobile Arbeitsmittel nicht getan ist. 
Laut §4 DGUV Vorschrift 1 "Unterweisung der Versicherten" ist der Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz, verbunden mit Gefährdungen und deren Maßnahmen zur Verhütung bei der Arbeit, entsprechend §12 Absatz 1 Arbeitsschutz, zu unterweisen. Dies soll mindestens einmal jährlich erfolgen und muss schriftlich dokumentiert werden. 

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Bernd Sannwald

Tel.: 07161/6731-48 
Mobil: 0171/3131757 
Mail: b.sannwald@staufen-baumaschinen.de