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Vorgeschriebene jährliche Unterweisung für Arbeitsmittel

Was ist eine jährliche Unterweisung? 
 
Viele Unternehmer wissen nicht, dass es mit der Grundschulung und dem Erwerb des Bedienerausweises für mobile Arbeitsmittel nicht getan ist. 
Laut §4 DGUV Vorschrift 1 "Unterweisung der Versicherten" ist der Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz, verbunden mit Gefährdungen und deren Maßnahmen zur Verhütung bei der Arbeit, entsprechend §12 Absatz 1 Arbeitsschutz, zu unterweisen. Dies soll mindestens einmal jährlich erfolgen und muss schriftlich dokumentiert werden. 
 
Diese Unterweisung übernehmen wir gerne für Sie und tragen sie dementsprechend in den bereits vorhandenen Bedienerausweis des Schulungsteilnehmers ein.

Inhalte der Unterweisung:

  • Rechtssicherheit 
  • Gesundheitsschutz 
  • Unfallverhütungsvorschriften 

 

Die Unterweisung muss für folgende Module erfolgen: 
  • Hubarbeitsbühnen 
  • Erdbaumaschinen 
  • Gabelstapler/Flurförderzeuge 
  • LKW-Ladekran / Hallenkran
  • Teleskopmaschinen 
  • Ladungssicherung

Veranstaltungsorte

  • Göppingen
  • Ab 5 Teilnehmern kommen wir auch gerne zu Ihnen.

Dauer

  • 1/2 Tag

Erworbene Qualifikation:

  • Jahresunterweisung

Ihre Vorteile

  • Unsere ausgebildeten Trainer gehen bei diesen Unterweisungen gerne auf Ihre persönlichen/betriebsspezifischen Fragen, Anliegen sowie Aufgabenstellungen ein!

 

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Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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Bernd Sannwald

Tel.: 07161/6731-48 
Mobil: 0171/3131757 
Mail: b.sannwald@staufen-baumaschinen.de